0 % Mehrwertsteuer auf PV: was das für Sie bedeutet
Veröffentlicht am 30.08.2026
Wer profitiert
- Selbstnutzende Privateigentümer bei Wohngebäuden
- Vermieter (bei Vermietung an Privatpersonen)
- Landwirte (bei Nutzung im Betrieb ODER Betriebsgebäude)
- Gemeinnützige Vereine, Kirchen, öffentliche Gebäude
Voraussetzung
Die Anlage muss auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert sein. Die maximale Nennleistung darf 30 kWp nicht überschreiten — für private EFH-Anlagen praktisch immer erfüllt.
Was gilt als förderfähig
- Solarmodule und Wechselrichter
- Batteriespeicher (auch nachträglicher Einbau)
- Installations- und Anschlusskosten
- Wallbox (nur wenn zusammen mit PV installiert)
- Wartungsverträge (Erstinstallation)
Nicht förderfähig
- Balkonkraftwerk ohne festen Anschluss (7 % bleiben)
- Reparaturen an Bestandsanlagen (19 %)
- Stromvermarktung durch gewerbliche Anbieter
Praktisches Beispiel
Eine 10-kWp-Anlage mit 10-kWh-Speicher kostet 21.500 €. Mit dem alten 19 % USt-Satz wären das 4.085 € zusätzlich gewesen — die Sie heute sparen. Diese Ersparnis ist bei der Amortisationsrechnung bereits eingepreist, macht die Anlage aber deutlich attraktiver als noch 2022.